Kurze Antworten für eilige Leser Was gibt es? Einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badumbau, Treppenlift). Wie hoch ist der Zuschuss 2026? Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (zuvor 4.000 Euro). Für Wohngemeinschaften oder Ehepaare mit Pflegegrad sind zusammen bis zu 16.720 Euro möglich. Wer hat Anspruch? Jeder Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1). Die goldene Regel: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der zuständigen Pflegekasse genehmigt werden. Inhaltsverzeichnis Was ist die Wohnumfeldverbesserung (§ 40 SGB XI)? Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf das Geld? Was wird bezahlt? (Kosten-Tabelle) In 5 Schritten zum Zuschuss: So beantragen Sie richtig Häufige Fragen (FAQ) zur Wohnumfeldverbesserung Wir lassen Sie mit der Bürokratie nicht allein 1. Was ist die Wohnumfeldverbesserung (§ 40 SGB XI)? Wenn die eigenen vier Wände durch Alter, Unfall oder Krankheit zur Hürde werden, hilft die Pflegekasse. Unter dem rechtlichen Begriff der „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ (§ 40 Abs. 4 SGB XI) fasst der Gesetzgeber bauliche Veränderungen zusammen, die das Wohnen und die Pflege zu Hause erleichtern oder überhaupt erst wieder ermöglichen. Wichtig für 2026: Durch die gesetzliche Dynamisierung der Pflegeleistungen wurde der jahrelang bekannte Betrag von 4.000 Euro angehoben. Aktuell stehen Ihnen pro Umbaumaßnahme bis zu 4.180 Euro als reiner Zuschuss (kein Kredit!) zur Verfügung. 2. Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die 4.180 Euro? Die Hürden für diese finanzielle Hilfe sind erfreulich niedrig. Die Pflegekasse knüpft die Auszahlung lediglich an folgende grundlegende Bedingungen: Anerkannter Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person muss mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft sein. Häusliches Umfeld: Der Umbau muss in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus stattfinden (ein Umbau im Pflegeheim wird nicht bezahlt). Klarer Nutzen: Die Maßnahme muss die Pflege erheblich erleichtern, die pflegenden Angehörigen körperlich entlasten oder die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Tipp für Mehrpersonen-Haushalte: Leben mehrere Pflegebedürftige unter einem Dach (etwa ein Ehepaar, beide mit Pflegegrad, oder eine Senioren-WG), addiert sich der Anspruch. Für bis zu vier Personen in einem Haushalt zahlt die Kasse einen absoluten Höchstbetrag von bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme. 3. Welche Umbaumaßnahmen werden bezuschusst? Nicht jede Renovierung ist förderfähig. Die Pflegekasse unterscheidet streng zwischen pflegebedingten Anpassungen und allgemeinen Modernisierungen. Geförderte Maßnahmen (Zuschuss bis 4.180 €) Typische Markt-Kosten Nicht geförderte Maßnahmen (Privatsache) Badezimmer: Einbau einer bodengleichen Dusche, Badewannentür, Haltegriffe, erhöhtes WC ca. 3.000 € – 7.500 € Reine Schönheitsreparaturen (neue Fliesen ohne pflegerischen Grund) Mobilität im Haus: Treppenlift, Plattformlift, fest installierte Rollstuhlrampen ca. 3.000 € – 15.000 € Erneuerung abgenutzter Bodenbeläge Sicherheit: Türverbreiterungen für Rollstühle, Abbau von störenden Türschwellen ca. 400 € – 1.500 € pro Tür Allgemeiner Einbruchschutz (kann ggf. über die KfW gefördert werden) Umzug: Falls ein Umbau unmöglich ist, zahlt die Kasse die Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung bis zu 4.180 € Kauf von neuen Möbeln für die neue Wohnung 4. In 5 Schritten zum Zuschuss: So beantragen Sie richtig Der häufigste und teuerste Fehler von Angehörigen: Sie beauftragen den Handwerker aus der Not heraus sofort. Wer vor der schriftlichen Genehmigung mit dem Umbau beginnt, verliert in der Regel jeglichen Anspruch auf die Kostenerstattung. Halten Sie sich stattdessen an diese sichere Reihenfolge: Bedarf klären: Analysieren Sie genau, was den Alltag sicherer macht. (Unser Pflegedienst berät Sie hierbei gerne!). Kostenvoranschläge einholen: Bitten Sie Fachbetriebe um detaillierte Angebote. Oft verlangen die Kassen ein bis zwei Vergleichsangebote. Antrag stellen: Reichen Sie das Formular zur Wohnumfeldverbesserung samt Kostenvoranschlag und einer plausiblen, pflegebezogenen Begründung bei der Pflegekasse ein. Prüfung abwarten: Die Kasse prüft die Unterlagen. Gelegentlich wird der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung (nach Aktenlage oder per Hausbesuch) hinzugezogen. Auftrag erteilen & Umbauen: Erst wenn der positive Bescheid vorliegt, geben Sie dem Handwerker grünes Licht. 5. Häufige Fragen (FAQ) zur Wohnumfeldverbesserung Bekomme ich die 4.180 Euro jedes Jahr neu? Nein. Der Betrag ist ein einmaliger Zuschuss pro konkreter Maßnahme, kein jährliches Budget. Was passiert, wenn sich mein Gesundheitszustand drastisch verschlechtert? Wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert – zum Beispiel, wenn jemand nach einem Schlaganfall plötzlich zwingend auf einen Rollstuhl angewiesen ist – kann ein komplett neuer Antrag auf weitere 4.180 Euro für neue Maßnahmen gestellt werden. Kann ich den Zuschuss mit anderen Förderungsmöglichkeiten (z. B. KfW) kombinieren? Ja! Wenn der Pflegekassen-Zuschuss für ein Großprojekt (wie einen aufwendigen Treppenlift über mehrere Etagen) nicht ausreicht, können Sie zusätzlich Mittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen, beispielsweise den zinsgünstigen Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (KfW 159). Habe ich als Mieter auch Anspruch auf den Zuschuss? Absolut. Allerdings müssen Sie vor Beginn jeglicher baulicher Veränderungen zwingend die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Da Barrierefreiheit den Wert einer Immobilie oft steigert, stimmen viele Vermieter gerne zu.