Pflegerin hilft einer Seniorin beim Frühstück – Unterstützung durch den ambulanten Pflegedienst Aronia

23.10.2025

Hauswirtschaftliche Leistungen

Wie Pflegedienst Aronia Ihren Alltag entlasten kann

Der eigene Haushalt ist für die meisten Menschen ein Stück Lebensqualität und Selbstbestimmung. Doch mit zunehmendem Alter oder nach einer Krankheit können alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder die Reinigung der Wohnung schnell zur Last werden. Die Folge: Stress, Überforderung  und das Gefühl, die Kontrolle zu verlieren.

Wir vom Aronia Pflegedienst verstehen: Es geht bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht nur um saubere Böden. Es geht darum, dass Sie oder Ihre Angehörigen sich wieder wohlfühlen, Zeit für Wichtigeres haben und die Eigenständigkeit im eigenen Zuhause bewahren.

Was genau sind hauswirtschaftliche Leistungen?

Unter Hauswirtschaftliche Leistungen fällt alles, was im Haushalt regelmäßig anfällt und für ein geordnetes, gesundes Leben notwendig ist. Wir entlasten Sie dort, wo Ihre Kräfte nachlassen – und das mit Herz und Struktur.

Zu unseren Leistungen gehören typischerweise:

  1. Reinigung und Ordnung: Die regelmäßige Reinigung der Wohnung (Wohn-, Schlaf-, Badezimmer, Küche).

  2. Wäscheversorgung: Waschen, Bügeln, Sortieren und Einräumen der Wäsche.

  3. Mahlzeitenzubereitung: Gemeinsames Planen und Zubereiten von frischen, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Mahlzeiten.

  4. Einkauf und Besorgungen: Besorgen von Lebensmitteln, Medikamenten oder anderen notwendigen Dingen.

  5. Begleitung: Unterstützung bei der Müllentsorgung oder dem Beheizen der Wohnung.

Der echte Mehrwert: Zeit für das Wesentliche

Warum sollten Sie einen Pflegedienst für haushaltsnahe Dienstleistungen beauftragen, und nicht eine klassische Putzfirma? Der Unterschied liegt in unserem Verständnis für Ihre Situation und der Möglichkeit der Abrechnung über die Pflegekasse.

  • Entlastung für Angehörige: Die Reinigung kann oft schon die letzte Kraftreserven kosten. Indem wir diese Aufgaben übernehmen, gewinnen pflegende Angehörige wertvolle Zeit zurück, Zeit die für die emotionale Betreuung oder eine dringend notwendige Pause genutzt werden kann.

  • Gesunde Ernährung: Wir kochen keine Konserven. Wir helfen bei der Zubereitung frischer, nahrhafter Mahlzeiten, die auf Diäten oder ärztliche Vorgaben abgestimmt sind. Ein wichtiger Pfeiler für die Genesung und das Wohlbefinden.

  • Verlässlichkeit und Kontinuität: Unsere Mitarbeiter sind geschult, verlässlich und arbeiten mit einem klaren Plan. Sie bauen eine vertrauensvolle Beziehung auf, die im sensiblen Umfeld der Pflege unerlässlich ist.

Finanzierung: Wie Sie die Kosten über die Kasse abrechnen

Der wichtigste Punkt: Hauswirtschaftliche Versorgung muss nicht teuer sein. In vielen Fällen können die Kosten über die Pflege- oder Krankenkasse abgerechnet werden.

  1. Über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): Jeder, der einen Pflegegrad (ab Grad 1) besitzt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 130 Euro. Dieser Betrag ist explizit für die Inanspruchnahme von hauswirtschaftlichen Hilfen und Betreuungsleistungen vorgesehen und kann direkt für die Leistungen des Aronia Pflegedienstes eingesetzt werden.

  2. Über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI):  Leistungen der Verhinderungspflege können in Anspruch genommen werden. Auch hier kann der Pflegedienst mit hauswirtschaftlichen Leistungen entlasten. Verhinderungspflege hat keinen Einfluss auf das Pflegegeld.

  3. Über die Krankenkasse (§ 37 SGB V): Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Krankenkasse die Kosten für die häusliche Krankenpflege inklusive hauswirtschaftlicher Versorgung für eine begrenzte Zeit übernehmen. Hierfür ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

Ihr erster Schritt zu mehr Freiraum

Lassen Sie sich durch den Papierkram nicht abschrecken! Wir vom Aronia Pflegedienst helfen Ihnen nicht nur bei der Erbringung der Leistung, sondern auch bei der Antragsstellung und der Klärung der Finanzierung mit den Kassen.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir erstellen Ihnen gerne einen individuellen Versorgungsplan – für ein Zuhause, in dem Sie sich rundum wohlfühlen können.

FAQ

Ja. Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Dieser Betrag ist explizit für anerkannte Leistungen zur Entlastung im Alltag, wie die hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Pflegedienst – vorgesehen.

Eine klassische Haushaltshilfe erbringt meist reine Reinigungsleistungen auf privater Rechnung. Ein Pflegedienst bietet die hauswirtschaftliche Versorgung als anerkannte Kassenleistung an. Dies ermöglicht die Abrechnung über den Entlastungsbetrag oder die Pflegekasse, und die Mitarbeiter sind geschult im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen.

Die Kosten können von der Pflegekasse (über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege) oder in bestimmten Fällen von der Krankenkasse (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, geregelt im SGB V) übernommen werden. Ohne Pflegegrad oder nach Ausschöpfung der Kassenleistungen können Sie die Leistung auch privat buchen.

Der Umfang der hauswirtschaftlichen Leistungen wird individuell festgelegt. Nach einer Bedarfsanalyse durch den Pflegedienst wird gemeinsam mit Ihnen oder Ihren Angehörigen ein klarer Versorgungsplan erstellt, der genau festlegt, welche Aufgaben (Reinigung, Einkaufen, Wäsche) in welchem Umfang übernommen werden sollen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!

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